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Sicherheitsbeauftragte inhouse ausbilden | Bertele Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte inhouse ausbilden

Die gesetzlich geforderten Sicherheitsbeauftragten direkt in Ihrem Betrieb ausbilden lassen – praxisnah, für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig und deutlich günstiger als externe Seminare.

Wann sind Sicherheitsbeauftragte Pflicht?

Nach § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 (§ 20) muss jedes Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen. Ihre Zahl richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdung und räumlicher Verteilung. Die Sicherheitsbeauftragten üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Arbeit aus – sie tragen keine zusätzliche rechtliche Verantwortung, benötigen aber eine qualifizierte Aus- und Fortbildung. Fehlen sie, ist das ein Verstoß gegen das Unfallverhütungsrecht und wirkt sich im Schadensfall negativ aus.

Was ein Sicherheitsbeauftragter leistet

Nah an der Praxis

Er kennt die Abläufe im eigenen Bereich, erkennt Gefahrenquellen frühzeitig und ist erste Ansprechperson für die Kolleginnen und Kollegen.

Unterstützt den Unternehmer

Er wirkt bei Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen mit und macht auf Mängel an Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung aufmerksam.

Stärkt die Sicherheitskultur

Als Bindeglied zwischen Belegschaft und Leitung sorgt er dafür, dass Arbeitssicherheit im Alltag gelebt und ernst genommen wird.

Inhouse ausbilden – und dabei sparen

Statt einzelne Mitarbeiter zu teuren externen Seminaren zu schicken, bilden wir Ihre Sicherheitsbeauftragten direkt bei Ihnen im Betrieb aus – an Ihren realen Arbeitsplätzen und mit Beispielen aus Ihrem Alltag. Das ist nicht nur praxisnäher, sondern auch deutlich wirtschaftlicher:

 Externes SeminarInhouse mit Bertele
Preispro Personein Festpreis für die ganze Gruppe
Reise & Übernachtungje Teilnehmerentfällt
Ausfallzeitganze Tage inkl. Anfahrtminimal, im eigenen Haus
Inhalteallgemeinauf Ihren Betrieb zugeschnitten

Gerade wenn mehrere Mitarbeiter auszubilden sind, sparen Betriebe im Vergleich zu einzeln gebuchten externen Kursen spürbar Kosten – bei besserem Praxisbezug.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich Sicherheitsbeauftragte?
Ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ist die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII Pflicht. Wie viele es sein müssen, hängt von Betriebsgröße, Gefährdung, räumlicher Ausdehnung und Schichtbetrieb ab – wir helfen Ihnen bei der Ermittlung.
Haftet ein Sicherheitsbeauftragter?
Nein. Der Sicherheitsbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis und trägt keine zusätzliche rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz – diese bleibt beim Unternehmer. Er unterstützt und berät, indem er auf Gefahren und Mängel aufmerksam macht.
Wie läuft die Inhouse-Ausbildung ab?
Wir kommen in Ihren Betrieb und schulen Ihre künftigen Sicherheitsbeauftragten praxisnah an den eigenen Arbeitsplätzen. Nach der Ausbildung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die regelmäßige Fortbildung.

Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen

Sagen Sie uns, wie viele Mitarbeiter ausgebildet werden sollen – wir schulen sie direkt in Ihrem Betrieb und sparen Ihnen bares Geld. Für Unternehmen im Allgäu und Süddeutschland.

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