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Arbeitssicherheit für Kommunen – Liegenschaften sicher verwalten | Bertele Arbeitssicherheit
Branche Kommunen

Arbeitssicherheit für Kommunen – Liegenschaften sicher verwalten

Bauhof, Kläranlage, Schulen, Kindergärten – kommunale Einrichtungen haben besondere Schutzpflichten.

Die öffentliche Hand als Arbeitgeber

Gemeinden, Städte und Landkreise sind Arbeitgeber mit besonderen Schutzpflichten. Sie unterliegen zwar dem allgemeinen Arbeitsschutzrecht (ArbSchG, ASiG), sind jedoch nicht bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft, sondern beim kommunalen Unfallversicherungsträger – der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) bzw. dem jeweiligen GUV-Träger – versichert. Das bringt eigene Vorschriften und Prüfpflichten mit sich.

Kommunen betreiben dabei oft eine Vielzahl unterschiedlichster Arbeitsstätten: vom Bürgermeisterbüro über den Bauhof bis zur Kläranlage. Wer all das sicher halten will, braucht eine Fachkraft, die das breite Spektrum kommunaler Gefährdungen kennt.

Typische kommunale Einrichtungen und ihre Besonderheiten

Gemeindebauhof

Bauhofmitarbeiter sind einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt: Straßenunterhalt, Motorsägenarbeit, Fahrzeugbetrieb, Gefahrstoffe, Lärm. Wir erstellen tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen speziell für Bauhofteams.

Kläranlage & Wasserwerk

Enge Behälter, biologische Gefährdungen, Gase (H₂S, CH₄), Elektrotechnik und schwere Hebetätigkeiten machen die Kläranlage zu einem der anspruchsvollsten kommunalen Arbeitsplätze. Wir erarbeiten Einschlusspläne und Gaswarnanlagen-Konzepte.

Schulen & Kindergärten

Auch in Schulen und Kitas gilt das Arbeitsschutzgesetz für alle Beschäftigten. Wir beurteilen Gefährdungen in Unterrichtsräumen, Küchen, Turnhallen und auf Spielplätzen und unterstützen bei der Sicherheitsunterweisung des pädagogischen Personals.

Veranstaltungen & Festhallen

Gemeindefeste, Ausstellungen, Konzerte – bei öffentlichen Veranstaltungen tragen Kommunen die Verkehrssicherungspflicht. Wir unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung für Veranstaltungen und erstellen Evakuierungskonzepte für Festhallen.

Verwaltung & Büro

Bildschirmarbeitsplätze, Laserdrucker-Emissionen, ergonomische Ausstattung und psychische Belastung durch Bürgerkontakt – auch die Gemeindeverwaltung hat eigene Gefährdungen, die wir in der Beurteilung berücksichtigen.

Pflege- & Sozialeinrichtungen

Kommunale Pflegedienste, Sozialstationen und Behinderteneinrichtungen haben spezifische Anforderungen: Hebehilfen, Infektionsschutz, psychische Belastung. Wir kennen die GUV-Vorschriften für den Sozial- und Gesundheitsbereich.

Unsere Leistungen für Kommunen

Häufige Fragen – Arbeitssicherheit Kommunen

Gilt das Arbeitssicherheitsgesetz auch für Gemeinden?
Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet alle Arbeitgeber – also auch Gemeinden, Städte und Landkreise – zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes. Die genauen Betreuungszeiten richten sich nach den Vorschriften des jeweiligen kommunalen Unfallversicherungsträgers (GUV). Wir sind mit den Anforderungen der KUVB Bayern vertraut.
Was ist beim Bauhof besonders zu beachten?
Bauhofmitarbeiter sind täglich wechselnden Tätigkeiten und Gefährdungen ausgesetzt: Straßenunterhalt, Grünpflege mit Motorsäge und Freischneider, Winterdienst, Fahrzeugführung, Umgang mit Gefahrstoffen (Herbizide, Diesel, Farben). Für jede dieser Tätigkeiten ist eine eigene Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung erforderlich. Unterweisungen sollten tätigkeitsbezogen und mindestens jährlich stattfinden.
Brauchen Schulen und Kitas eine eigene Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Die Gemeinde als Träger der Einrichtung ist Arbeitgeber und muss für alle Arbeitsplätze – Lehrerzimmer, Küche, Hausmeisterwerkstatt, Turnhalle – eine Gefährdungsbeurteilung vorlegen. Für Kindergärten gelten zusätzlich die GUV-Vorschriften für Kindertageseinrichtungen. Wir kennen diese spezifischen Anforderungen und erstellen die Beurteilungen trägerübergreifend.
Muss die Kläranlage einen Einschlussplan haben?
Ja. In engen Räumen und Behältern einer Kläranlage können gefährliche Gase auftreten – insbesondere Schwefelwasserstoff (H₂S) und Methan (CH₄). Vor dem Betreten müssen Gasmessungen durchgeführt, Rettungspläne erstellt und entsprechende PSA (Atemschutz, Sicherungsgeschirr) vorgehalten werden. Die GUV-Vorschrift DGUV Regel 113-004 regelt die Anforderungen an Arbeiten in engen Räumen.
Wer ist für den Arbeitsschutz bei kommunalen Veranstaltungen zuständig?
Die veranstaltende Kommune trägt als Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit der eigenen Beschäftigten. Darüber hinaus besteht eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber Besuchern. Bei größeren Veranstaltungen sind Evakuierungskonzepte, Brandschutzpläne und eine Gefährdungsbeurteilung für Auf- und Abbau erforderlich. Wir unterstützen bei der Planung und Dokumentation.

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Wir kennen die besonderen Anforderungen kommunaler Arbeitgeber – vom Bauhof bis zur Verwaltung. Sprechen Sie uns an.

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