Arbeitssicherheit für Kommunen – Liegenschaften sicher verwalten
Bauhof, Kläranlage, Schulen, Kindergärten – kommunale Einrichtungen haben besondere Schutzpflichten.
Die öffentliche Hand als Arbeitgeber
Gemeinden, Städte und Landkreise sind Arbeitgeber mit besonderen Schutzpflichten. Sie unterliegen zwar dem allgemeinen Arbeitsschutzrecht (ArbSchG, ASiG), sind jedoch nicht bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft, sondern beim kommunalen Unfallversicherungsträger – der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) bzw. dem jeweiligen GUV-Träger – versichert. Das bringt eigene Vorschriften und Prüfpflichten mit sich.
Kommunen betreiben dabei oft eine Vielzahl unterschiedlichster Arbeitsstätten: vom Bürgermeisterbüro über den Bauhof bis zur Kläranlage. Wer all das sicher halten will, braucht eine Fachkraft, die das breite Spektrum kommunaler Gefährdungen kennt.
Typische kommunale Einrichtungen und ihre Besonderheiten
Gemeindebauhof
Bauhofmitarbeiter sind einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt: Straßenunterhalt, Motorsägenarbeit, Fahrzeugbetrieb, Gefahrstoffe, Lärm. Wir erstellen tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen speziell für Bauhofteams.
Kläranlage & Wasserwerk
Enge Behälter, biologische Gefährdungen, Gase (H₂S, CH₄), Elektrotechnik und schwere Hebetätigkeiten machen die Kläranlage zu einem der anspruchsvollsten kommunalen Arbeitsplätze. Wir erarbeiten Einschlusspläne und Gaswarnanlagen-Konzepte.
Schulen & Kindergärten
Auch in Schulen und Kitas gilt das Arbeitsschutzgesetz für alle Beschäftigten. Wir beurteilen Gefährdungen in Unterrichtsräumen, Küchen, Turnhallen und auf Spielplätzen und unterstützen bei der Sicherheitsunterweisung des pädagogischen Personals.
Veranstaltungen & Festhallen
Gemeindefeste, Ausstellungen, Konzerte – bei öffentlichen Veranstaltungen tragen Kommunen die Verkehrssicherungspflicht. Wir unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung für Veranstaltungen und erstellen Evakuierungskonzepte für Festhallen.
Verwaltung & Büro
Bildschirmarbeitsplätze, Laserdrucker-Emissionen, ergonomische Ausstattung und psychische Belastung durch Bürgerkontakt – auch die Gemeindeverwaltung hat eigene Gefährdungen, die wir in der Beurteilung berücksichtigen.
Pflege- & Sozialeinrichtungen
Kommunale Pflegedienste, Sozialstationen und Behinderteneinrichtungen haben spezifische Anforderungen: Hebehilfen, Infektionsschutz, psychische Belastung. Wir kennen die GUV-Vorschriften für den Sozial- und Gesundheitsbereich.
Unsere Leistungen für Kommunen
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG – bestellt beim zuständigen GUV-Träger
- Gefährdungsbeurteilungen für alle kommunalen Arbeitsstätten
- Betriebsbegehungen mit Maßnahmenprotokoll und Fristentracking
- Unterweisungen für Bauhof, Kläranlage, Verwaltung und pädagogisches Personal
- Brandschutzkonzepte für Schulen, Festhallen und Verwaltungsgebäude
- Prüfung prüfpflichtiger Arbeitsmittel nach BetrSichV (z. B. Leitern, Regale, Anschlagmittel)
- Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) – Vorbereitung und Protokollierung
- Unterstützung bei GUV-Revisionen und behördlichen Begehungen
- Führerscheine & Bedienerschulungen – Stapler-, Kran-, Hubarbeitsbühnen- und Erdbaumaschinen-Führerschein mit Befähigungsnachweis
- Sicherheitsbeauftragte ausbilden – gesetzlich geforderte Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII inhouse ausbilden
Häufige Fragen – Arbeitssicherheit Kommunen
Gilt das Arbeitssicherheitsgesetz auch für Gemeinden?
Was ist beim Bauhof besonders zu beachten?
Brauchen Schulen und Kitas eine eigene Gefährdungsbeurteilung?
Muss die Kläranlage einen Einschlussplan haben?
Wer ist für den Arbeitsschutz bei kommunalen Veranstaltungen zuständig?
Ihre Gemeinde sicher aufgestellt
Wir kennen die besonderen Anforderungen kommunaler Arbeitgeber – vom Bauhof bis zur Verwaltung. Sprechen Sie uns an.
0151 176 516 96Kostenlose Erstberatung · Antwort in 24 h · persönlich im ganzen Allgäu