Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne & Erdbaumaschine
Bedienerschulungen mit Befähigungsnachweis – praxisnah und direkt in Ihrem Betrieb im Allgäu geschult und dokumentiert.
Warum eine Ausbildung Pflicht ist
Kraftbetriebene Arbeitsmittel wie Gabelstapler, Krane, Hubarbeitsbühnen und Erdbaumaschinen dürfen nach DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Personen bedient werden, die ausgebildet, mindestens 18 Jahre alt und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt sind. Fehlt dieser Nachweis, drohen bei einem Unfall der Verlust des Versicherungsschutzes und die persönliche Haftung des Unternehmers. Bertele Arbeitssicherheit bildet Ihre Mitarbeiter aus, dokumentiert die Schulung und stellt den Befähigungsnachweis („Führerschein“) aus.
Diese Führerscheine bilden wir aus
Staplerführerschein
Flurförderzeuge mit Fahrersitz und Fahrerstand nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68: Theorie, Praxis und Prüfung – als Grundlage für die schriftliche Beauftragung.
Kranführerschein
Ausbildung von Kranführern nach DGUV Grundsatz 309-003 (u. a. für Turmdreh-, Fahrzeug- und Ladekrane) inklusive der erforderlichen Nachweise nach DGUV Vorschrift 52/53.
Hubarbeitsbühnen-Führerschein
Bedienpersonal für Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008: sicheres Verfahren, Standsicherheit, Rettungskonzept und Gefährdungen im Höheneinsatz.
Erdbaumaschinen-Führerschein
Fahrausweis für Bediener von Erdbaumaschinen nach DGUV Grundsatz 301-004 – z. B. Bagger, Radlader und Raupen im Erd-, Tief- und Straßenbau.
Auf einen Blick
| Maschine | Grundlage | Wiederholung |
|---|---|---|
| Gabelstapler / Flurförderzeuge | DGUV G 308-001, DGUV V 68 | jährliche Unterweisung |
| Krane | DGUV G 309-003, DGUV V 52/53 | jährliche Unterweisung |
| Hubarbeitsbühnen | DGUV G 308-008 | jährliche Unterweisung |
| Erdbaumaschinen | DGUV G 301-004 | jährliche Unterweisung |
Ein einmal erworbener Befähigungsnachweis läuft nicht ab – der Arbeitgeber muss die Fahrer jedoch mindestens jährlich unterweisen. Auch diese Unterweisung übernehmen wir für Sie.
Geschult direkt in Ihrem Betrieb
Wir kommen mit der Schulung zu Ihnen – an Ihren eigenen Maschinen und in Ihrer betrieblichen Umgebung. Das spart Reisekosten und Ausfallzeiten, und Ihre Mitarbeiter lernen an genau den Geräten, die sie später bedienen. Mehrere Teilnehmer können gemeinsam zu einem Festpreis geschult werden. Sie erhalten für jeden Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und die Grundlage für die schriftliche Beauftragung.
Häufige Fragen
Wer darf einen Stapler, Kran oder eine Hubarbeitsbühne fahren?
Wie lange ist ein Staplerschein oder Kranschein gültig?
Können Sie direkt bei uns im Betrieb schulen?
Führerscheine für Ihr Team
Sagen Sie uns, welche Maschinen Sie einsetzen und wie viele Mitarbeiter geschult werden sollen – wir kommen zu Ihnen in den Betrieb. Für Unternehmen im Allgäu und Süddeutschland.
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