0151 176 516 96 Kostenlose Erstberatung →
Braucht mein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? | Bertele Arbeitssicherheit
Ratgeber

Braucht mein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

ASiG, DGUV Vorschrift 2 und die Frage, die sich fast jeder Unternehmer irgendwann stellt – hier finden Sie die klare Antwort.

Die gesetzliche Grundlage: ASiG §2

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber in Deutschland, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen – unabhängig von der Betriebsgröße. §2 ASiG legt fest, dass diese Fachkräfte den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen müssen.

Konkretisiert wird das Gesetz durch die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die die Zuständigkeiten und Betreuungszeiten regelt. Diese Vorschrift gilt für nahezu alle Unternehmen in Deutschland, die Beschäftigte haben.

Regelbetreuung vs. alternative Betreuung

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet grundsätzlich zwei Betreuungsmodelle:

Regelbetreuung

Die Regelbetreuung gilt für Betriebe ab 11 Mitarbeitern (in bestimmten Branchen auch darunter). Hier sind feste Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgeschrieben – berechnet nach Betriebsgröße und Gefährdungsklasse. Die Betreuung muss durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen (intern oder extern).

Alternative Betreuung (Unternehmermodell)

Für Betriebe bis 50 Mitarbeiter bietet die DGUV Vorschrift 2 in Anlage 3 ein vereinfachtes Modell: das sogenannte Unternehmermodell. Voraussetzungen:

  • Der Unternehmer nimmt an einer von der Berufsgenossenschaft anerkannten Grundschulung teil
  • Er absolviert regelmäßige Fortbildungen (Aktualisierungsmodule alle 5 Jahre)
  • Der Betrieb hat eine vergleichsweise geringe Gefährdung (Gefährdungsgruppe I)

Achtung: Nicht jede BG und nicht jede Branche lässt das Unternehmermodell zu. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.

Der Schwellenwert: Was gilt für Betriebe bis 10 Mitarbeiter?

Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern können in vielen Branchen das Unternehmermodell nutzen oder von vereinfachten Betreuungsregelungen profitieren. Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entfällt dadurch jedoch nicht vollständig – sie wird lediglich durch das Modell erfüllt.

Ab 11 Mitarbeitern ist in der Regel die Regelbetreuung mit einer qualifizierten externen oder internen Fachkraft erforderlich. Für Betriebe mit erhöhter Gefährdung (z. B. Produktion, Bau, Handwerk) kann die Pflicht zur qualifizierten Betreuung auch schon früher einsetzen.

Einsatzzeiten nach Betriebsgröße und Gefährdungsklasse

Die DGUV Vorschrift 2 legt Mindest-Einsatzzeiten fest, die sich nach zwei Faktoren richten:

  • Grundbetreuung: Ein fester Stundensatz je Mitarbeiter und Jahr, abhängig von der Gefährdungsgruppe (I = gering, II = mittel, III = hoch). Beispiel: Gefährdungsgruppe II, 50 Mitarbeiter → ca. 1,5 Stunden je Mitarbeiter je Jahr = 75 Stunden jährlich.
  • Betriebsspezifische Betreuung: Zusätzliche Stunden für besondere Anlässe wie Einführung neuer Maschinen, Arbeitsunfälle, bauliche Änderungen oder Neueinstellungen. Dieser Anteil ist betriebsindividuell und nicht pauschal festgelegt.

Extern oder intern – was ist besser?

Beide Varianten erfüllen die gesetzliche Anforderung. Die Entscheidung hängt von der Betriebsgröße und den Ressourcen ab:

Interne Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Sinnvoll ab ca. 250–500 Mitarbeitern, je nach Branche
  • Kennt den Betrieb von innen
  • Erfordert eine abgeschlossene technische Ausbildung plus staatlich anerkannte Sicherheitsfachkraft-Ausbildung (ca. 500–1.200 Stunden je nach Bildungsträger)
  • Laufende Personalkosten (Gehalt, Sozialversicherung, Fortbildung)

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Ideal für kleine und mittlere Betriebe
  • Keine Fixkosten – Abrechnung nach tatsächlichen Einsatzzeiten
  • Bringt Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit
  • Kein Risiko bei Personalausfall oder Fluktuation
  • Volle Leistung ohne Einarbeitungszeit

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten hängen von den vorgeschriebenen Einsatzzeiten ab. Für einen Betrieb mit 20 Mitarbeitern in Gefährdungsgruppe II sind z. B. ca. 30–40 Stunden jährliche Grundbetreuung realistisch. Externe Fachkräfte rechnen ihre Leistungen pauschal oder nach Stundensatz ab.

Im Vergleich zur Festanstellung einer internen Fachkraft (Vollzeit-Gehalt ab ca. 50.000 € brutto) ist die externe Lösung für die meisten kleinen und mittleren Betriebe die wirtschaftlichere Variante – bei gleichem rechtlichen Schutz.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Grundsätzlich gilt die Pflicht ab dem ersten Beschäftigten. Für Betriebe bis 10 Mitarbeiter sieht die DGUV Vorschrift 2 in bestimmten Branchen vereinfachte Betreuungsmodelle vor – z. B. das Unternehmermodell. Ab 11 Mitarbeitern ist in der Regel eine externe oder interne Fachkraft Pflicht.

Kann ich als Unternehmer die Aufgaben der Fachkraft selbst übernehmen?

In Betrieben bis 50 Mitarbeitern mit geringer Gefährdung können Unternehmer die Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells (DGUV Vorschrift 2, Anlage 3) nach einer BG-Schulung selbst wahrnehmen. Bei höherer Gefährdungsklasse oder mehr als 50 Mitarbeitern ist eine qualifizierte externe oder interne Fachkraft notwendig.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten richten sich nach Betriebsgröße, Gefährdungsklasse und den geforderten Betreuungsstunden. Für kleine und mittlere Betriebe liegen die Jahreskosten bei einer externen Betreuung typischerweise deutlich unter denen einer Festanstellung – und bieten dabei den vollen Leistungsumfang ohne Nebenkosten.

Was passiert, wenn ich keine Fachkraft für Arbeitssicherheit habe?

Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Fachkraft, begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle eines Arbeitsunfalls kann die fehlende Fachkraft haftungsrechtlich und strafrechtlich relevant werden – besonders wenn die Verletzung auf eine vermeidbare Gefährdung zurückzuführen ist. Zudem droht der Verlust des Versicherungsschutzes durch die BG bei grob fahrlässigem Handeln.

Mehr zu unserer Betreuung als externe Fachkraft →

Externe Fachkraft für Ihren Betrieb gesucht?

Matthias Bertele übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – flexibel, zuverlässig und persönlich im Allgäu.

0151 176 516 96

Kostenlose Erstberatung · Antwort in 24 h · persönlich im ganzen Allgäu

Zum Kontakt →