0151 176 516 96 Kostenlose Erstberatung →
Arbeitsschutz Handwerk – pragmatisch & bezahlbar | Bertele Arbeitssicherheit
Branche Handwerk

Arbeitsschutz fürs Handwerk – pragmatisch und bezahlbar

Kein Bürokratie-Ballast, keine unnötige Dokumentation – aber alles, was Pflicht ist.

Typische Gefährdungen im Handwerk

Handwerksbetriebe sind trotz überschaubarer Mitarbeiterzahl oft mit einem breiten Spektrum an Gefährdungen konfrontiert. Wer das kennt, kann gezielt und effizient gegensteuern – ohne unnötige Bürokratie.

Lärm

Schreiner, Metallbauer, Fliesenleger – in vielen Handwerksberufen werden Lärmgrenzwerte regelmäßig überschritten. Wir ermitteln die Lärmexposition und legen fest, wann Gehörschutz Pflicht ist.

Gefahrstoffe

Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe, Quarzstaub beim Estrichleger oder Steinmetz – das Gefahrstoffverzeichnis und entsprechende Schutzmaßnahmen sind Pflicht nach GefStoffV.

Maschinen & Werkzeuge

Kreissäge, Winkelschleifer, Bohrmaschine – rotierende Werkzeuge verursachen im Handwerk viele Verletzungen. Wir prüfen Schutzeinrichtungen und schulen den sicheren Umgang.

Absturz & Leitern

Dachdecker, Maler, Elektriker – Arbeit in der Höhe ist eine der häufigsten Unfallursachen im Handwerk. Wir beurteilen Absturzgefahren und empfehlen geeignete Sicherungssysteme.

Ergonomie & Muskel-Skelett

Heben, Tragen, Zwangshaltungen – Rücken- und Gelenkprobleme sind im Handwerk weit verbreitet. Wir beurteilen ergonomische Risiken und geben konkrete Hinweise zur Entlastung.

DGUV V2 – Betreuung für Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte gibt es zwar das sogenannte Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2, bei dem Inhaber nach einer Schulung bestimmte Aufgaben selbst übernehmen. Spätestens ab mehr als 20 Mitarbeitern ist jedoch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Betreuung übernehmen wir zuverlässig als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – ohne dass Sie eigenes Personal aufbauen müssen. Was Ihr Betrieb konkret braucht, klären wir im kostenfreien Erstgespräch.

Was wir konkret für Handwerksbetriebe tun

  • Gefährdungsbeurteilung – tätigkeitsbezogen, verständlich, rechtssicher
  • Betriebsbegehungen mit schriftlichem Maßnahmenprotokoll
  • Jährliche Unterweisungen für alle Mitarbeiter – auch als Gruppenunterweisung
  • Gefahrstoffverzeichnis erstellen und aktuell halten
  • Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
  • Prüfung prüfpflichtiger Arbeitsmittel nach BetrSichV (z. B. Leitern, Regale, Anschlagmittel)
  • Notfallplanung: Ersthelfer, Verbandkasten, Flucht- und Rettungswege
  • Führerscheine & Bedienerschulungen – Stapler-, Kran-, Hubarbeitsbühnen- und Erdbaumaschinen-Führerschein mit Befähigungsnachweis
  • Sicherheitsbeauftragte ausbilden – gesetzlich geforderte Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII inhouse ausbilden

Häufige Fragen – Arbeitsschutz Handwerk

Braucht mein kleiner Handwerksbetrieb wirklich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 verpflichten jeden Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen. Für Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeiter gibt es jedoch das Unternehmermodell als kostengünstige Alternative zur Vollbetreuung.
Was kostet die Betreuung eines Handwerksbetriebs?
Die Kosten richten sich nach der Betriebsgröße, der Gefährdungsklasse und dem gewählten Betreuungsmodell. Wir legen alle Kosten im Voraus transparent offen – ohne versteckte Nebenkosten. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für ein individuelles Angebot.
Wie oft muss ich meine Mitarbeiter unterweisen?
Grundsätzlich mindestens einmal jährlich sowie bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit, nach Unfällen oder wenn sich Arbeitsbedingungen oder Schutzmaßnahmen wesentlich ändern. Bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Gefahrstoffe) können kürzere Intervalle vorgeschrieben sein.
Muss ich für jeden Gefahrstoff ein Sicherheitsdatenblatt haben?
Für alle Gefahrstoffe, die in Ihrem Betrieb verwendet werden, müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorliegen und für die Beschäftigten jederzeit zugänglich sein. Zusätzlich ist ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen und für jeden Stoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Wir helfen Ihnen, diese Unterlagen zu erstellen und aktuell zu halten.
Müssen auch handelsübliche Werkzeuge regelmäßig geprüft werden?
Ja. Prüfpflichtige Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Prüffristen richten sich nach Art des Arbeitsmittels und dem Einsatzbereich. Wir helfen Ihnen, den nötigen Prüfumfang zu ermitteln und die Nachweise im Blick zu behalten.

Arbeitsschutz, der zum Handwerk passt

Wir machen Ihnen keinen bürokratischen Aufwand – sondern sorgen dafür, dass Ihr Betrieb sicher und rechtssicher aufgestellt ist.

0151 176 516 96

Kostenlose Erstberatung · Antwort in 24 h · persönlich im ganzen Allgäu

Zum Kontakt →