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Branche Bau

Arbeitssicherheit am Bau – SiGeKo und mehr

BaustellV, Absturzsicherung, SiGeKo – wir kennen die Baustelle und ihre Pflichten.

Besondere Pflichten am Bau

Baustellen gehören zu den unfallträchtigsten Arbeitsplätzen in Deutschland. Das liegt an der ständig wechselnden Arbeitsumgebung, dem parallelen Einsatz vieler Gewerke und der physischen Gefährdungsvielfalt. Der Gesetzgeber hat deshalb mit der Baustellenverordnung (BaustellV) ein eigenes Regelwerk geschaffen, das weit über die allgemeinen Arbeitsschutzpflichten hinausgeht.

BaustellV & SiGeKo-Pflicht

Ab einer bestimmten Projektgröße ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gesetzlich vorgeschrieben. Wir übernehmen diese Funktion für Bauherren und Planer.

Absturzsicherung

Absturz ist die häufigste Todesursache auf Baustellen. Wir prüfen Geländer, Abdeckungen und Sicherungssysteme auf Konformität mit DGUV Regel 101-011 und geben konkrete Handlungsempfehlungen.

PSA-Ausrüstung

Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Atemschutz – wir ermitteln den erforderlichen PSA-Bedarf branchenspezifisch und dokumentieren die Ausgabe rechtssicher.

Gerüste & Leitern

Gerüste müssen regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden. Wir begleiten Auf- und Abbau, beurteilen die Standsicherheit und dokumentieren die Prüfergebnisse nach DGUV V38.

Unsere Leistungen für Bauunternehmen

Wir begleiten Bauunternehmen, Generalunternehmer, Bauherren und spezialisierte Baunebengewerke von der Planung bis zur Abnahme:

  • SiGeKo nach BaustellV – Koordination aller Gewerke während Planung und Ausführung
  • Gefährdungsbeurteilung für Baustellen und feste Betriebsstätten
  • Unterweisungen für Baustellenmitarbeiter – praxisnah, verständlich, dokumentiert
  • Prüfung prüfpflichtiger Arbeitsmittel nach BetrSichV, z. B. Anschlagmittel
  • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGePlan)
  • Voranmeldung nach BaustellV gegenüber der Arbeitsschutzbehörde
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit als dauerhafte betriebliche Betreuung
  • Führerscheine & Bedienerschulungen – Stapler-, Kran-, Hubarbeitsbühnen- und Erdbaumaschinen-Führerschein mit Befähigungsnachweis
  • Sicherheitsbeauftragte ausbilden – gesetzlich geforderte Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII inhouse ausbilden

Häufige Fragen – Arbeitssicherheit Bau

Wann ist ein SiGeKo auf der Baustelle Pflicht?
Ein SiGeKo ist nach BaustellV vorgeschrieben, wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und entweder die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt, mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten gerechnet wird, oder der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet. Auch wenn keiner dieser Schwellenwerte erreicht wird, können besondere Gefährdungen eine Koordination erforderlich machen.
Muss jede Baustelle bei der Behörde angemeldet werden?
Ja, sofern die Voraussetzungen für eine Vorankündigung nach § 2 BaustellV vorliegen. Die Voranmeldung muss vom Bauherrn oder seinem Beauftragten vor Eröffnung der Baustelle an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermittelt werden. Wir übernehmen diese Meldung für Sie und archivieren den Nachweis.
Wie oft müssen Gerüste auf der Baustelle geprüft werden?
Gerüste müssen nach dem Aufbau, nach Veränderungen, nach Ereignissen, die die Standsicherheit beeinflussen könnten, sowie in regelmäßigen Abständen (mindestens wöchentlich) durch eine befähigte Person geprüft werden. Das Ergebnis ist schriftlich zu dokumentieren.
Welche Unterweisungen sind auf der Baustelle vorgeschrieben?
Alle Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Auf Baustellen sollten zusätzlich baustellenspezifische Unterweisungen zu Absturz, Erdarbeiten, Gefahrstoffen (z. B. Quarzstaub, Asbest) und dem Umgang mit Maschinen erfolgen. Wir führen diese Unterweisungen durch und dokumentieren sie.
Deckt Bertele Arbeitssicherheit auch Baunebengewerbe ab?
Ja. Wir betreuen neben Rohbauunternehmen auch Elektriker, Sanitär- und Heizungsbetriebe, Maler, Bodenleger, Gerüstbauer und andere Baunebengewerke. Die branchenspezifischen Gefährdungen – z. B. Lösungsmitteldämpfe beim Maler oder elektrische Gefährdungen beim Elektriker – werden dabei gezielt berücksichtigt.

Ihr Baubetrieb auf der sicheren Seite

Wir klären kostenlos, welche Pflichten für Ihr Bauunternehmen gelten – und wie wir diese effizient erfüllen.

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