Arbeitssicherheit am Bau – SiGeKo und mehr
BaustellV, Absturzsicherung, SiGeKo – wir kennen die Baustelle und ihre Pflichten.
Besondere Pflichten am Bau
Baustellen gehören zu den unfallträchtigsten Arbeitsplätzen in Deutschland. Das liegt an der ständig wechselnden Arbeitsumgebung, dem parallelen Einsatz vieler Gewerke und der physischen Gefährdungsvielfalt. Der Gesetzgeber hat deshalb mit der Baustellenverordnung (BaustellV) ein eigenes Regelwerk geschaffen, das weit über die allgemeinen Arbeitsschutzpflichten hinausgeht.
BaustellV & SiGeKo-Pflicht
Ab einer bestimmten Projektgröße ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gesetzlich vorgeschrieben. Wir übernehmen diese Funktion für Bauherren und Planer.
Absturzsicherung
Absturz ist die häufigste Todesursache auf Baustellen. Wir prüfen Geländer, Abdeckungen und Sicherungssysteme auf Konformität mit DGUV Regel 101-011 und geben konkrete Handlungsempfehlungen.
PSA-Ausrüstung
Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Atemschutz – wir ermitteln den erforderlichen PSA-Bedarf branchenspezifisch und dokumentieren die Ausgabe rechtssicher.
Gerüste & Leitern
Gerüste müssen regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden. Wir begleiten Auf- und Abbau, beurteilen die Standsicherheit und dokumentieren die Prüfergebnisse nach DGUV V38.
Unsere Leistungen für Bauunternehmen
Wir begleiten Bauunternehmen, Generalunternehmer, Bauherren und spezialisierte Baunebengewerke von der Planung bis zur Abnahme:
- SiGeKo nach BaustellV – Koordination aller Gewerke während Planung und Ausführung
- Gefährdungsbeurteilung für Baustellen und feste Betriebsstätten
- Unterweisungen für Baustellenmitarbeiter – praxisnah, verständlich, dokumentiert
- Prüfung prüfpflichtiger Arbeitsmittel nach BetrSichV, z. B. Anschlagmittel
- Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGePlan)
- Voranmeldung nach BaustellV gegenüber der Arbeitsschutzbehörde
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit als dauerhafte betriebliche Betreuung
- Führerscheine & Bedienerschulungen – Stapler-, Kran-, Hubarbeitsbühnen- und Erdbaumaschinen-Führerschein mit Befähigungsnachweis
- Sicherheitsbeauftragte ausbilden – gesetzlich geforderte Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII inhouse ausbilden
Häufige Fragen – Arbeitssicherheit Bau
Wann ist ein SiGeKo auf der Baustelle Pflicht?
Muss jede Baustelle bei der Behörde angemeldet werden?
Wie oft müssen Gerüste auf der Baustelle geprüft werden?
Welche Unterweisungen sind auf der Baustelle vorgeschrieben?
Deckt Bertele Arbeitssicherheit auch Baunebengewerbe ab?
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