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Arbeitsmittelprüfungen | Bertele Arbeitssicherheit
Arbeitsmittelprüfungen

Arbeitsmittelprüfungen – Fristen einhalten

Leitern, Regale, Anschlagmittel, Feuerschutztüren und mehr – nach BetrSichV geprüft und lückenlos dokumentiert.

Warum regelmäßige Prüfungen Pflicht sind

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Wer Fristen verpasst, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes bei der Berufsgenossenschaft. Bertele Arbeitssicherheit übernimmt Prüfung, Protokollierung und Fristenmanagement – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Welche Arbeitsmittel prüfen wir?

Leitern und Tritte – DGUV R 178

Anlegeleitern, Stehleitern, Podestleitern und Tritte: Prüfung auf Verformungen, Risse, Korrosion, Standsicherheit und Sicherheitsmarkierungen. Empfehlung: mindestens jährlich, in rauem Einsatz häufiger.

Regale – DIN EN 15635

Palettenregale und Fachbodenregale: Beurteilung von Verformungen, Beschädigungen an Ständern und Riegeln, Lastverteilung und Bodenverankerung. Jährliche Inspektion durch eine befähigte Person vorgeschrieben.

Anschlagmittel – DGUV R 100-500

Ketten, Seile, Hebebänder, Rundschlingen und Lastaufnahmeeinrichtungen: Sichtprüfung auf Verschleiß, Verformung, Risse und vorhandene Kennzeichnung. Wiederkehrende Prüfung mindestens jährlich durch eine befähigte Person.

Spielplätze und Sportgeräte – DIN EN 1176 / 1177

Spielplatzgeräte, Fallschutz und Sportgeräte: Prüfung auf Standsicherheit, Verschleiß, Fang- und Quetschstellen sowie Fallschutz. Jährliche Hauptinspektion, ergänzt durch regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen.

Feuerschutztüren – DIN 14677

Feuer- und Rauchschutzabschlüsse sowie Feststellanlagen: Prüfung von Selbstschließfunktion, Dichtungen, Beschlägen und Auslösung. Wiederkehrende Prüfung und Wartung mindestens jährlich durch sachkundiges Personal.

Hubwägen und Flurförderzeuge

Hubwagen, Gabelhubwagen und Flurförderzeuge: Prüfung von Hydraulik, Rädern, Gabel, Bremsen und Sicherheitseinrichtungen nach BetrSichV. Wiederkehrende Prüfung mindestens jährlich durch eine befähigte Person.

Fristen auf einen Blick

ArbeitsmittelGrundlageTypische Frist
Leitern und TritteDGUV R 17812 Monate
PalettenregaleDIN EN 1563512 Monate
AnschlagmittelDGUV R 100-50012 Monate
Spielplatz- und SportgeräteDIN EN 1176 / 117712 Monate (Hauptinspektion)
FeuerschutztürenDIN 1467712 Monate
Hubwägen / FlurförderzeugeBetrSichV12 Monate

Die tatsächliche Frist hängt von Betriebsbedingungen, Hersteller­angaben und Gefährdungsbeurteilung ab. Wir beraten Sie individuell.

Dokumentation und Prüfprotokoll

Jede Prüfung wird in einem normenkonformen Prüfprotokoll festgehalten: Prüfgegenstand mit Seriennummer, Prüfumfang, Messwerte, Beurteilung (i. O. / nicht i. O.), Datum und Prüferstempel. Nicht bestandene Arbeitsmittel werden sofort gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen. Sie erhalten alle Unterlagen digital und als Ausdruck – revisionssicher für die nächste BG-Kontrolle.

Häufige Fragen

Wer darf Arbeitsmittelprüfungen durchführen?
Die BetrSichV fordert eine „befähigte Person“ – jemand mit einschlägiger Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktuellen Fachkenntnissen. Für bestimmte Prüfungen (z. B. überwachungsbedürftige Anlagen) ist zusätzlich eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) vorgeschrieben.
Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?
Das Arbeitsmittel wird sofort mit einem Sperrkleber oder Anhänger gekennzeichnet und darf nicht weiter verwendet werden. Wir dokumentieren den Mangel im Prüfprotokoll und empfehlen konkrete Instandsetzungsmaßnahmen. Nach Reparatur ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich.
Können Sie Fristenmanagement und Erinnerungen übernehmen?
Ja. Im Rahmen unserer laufenden Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit führen wir Ihr Prüfmittelverzeichnis und erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf der Fristen – per E-Mail oder Telefon, ganz wie Sie es bevorzugen.

Prüffristen nie wieder verpassen

Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel termingerecht, dokumentieren lückenlos und kümmern uns um das Fristenmanagement. Für Betriebe im Allgäu und Süddeutschland.

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