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Unterweisungen | Bertele Arbeitssicherheit
Unterweisungen

Unterweisungen, die hängenbleiben

Erst- und Wiederholungsunterweisungen Ihrer Mitarbeiter – rechtssicher dokumentiert, verständlich vermittelt.

Was sind Unterweisungen?

Nach §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Die Unterweisung muss auf den konkreten Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit zugeschnitten sein – allgemeine Merkzettel reichen nicht aus. Sie ist bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie regelmäßig zu wiederholen.

Bertele Arbeitssicherheit führt Ihre Unterweisungen fachkundig durch – praxisnah, zielgruppengerecht und so gestaltet, dass die Inhalte tatsächlich im Gedächtnis bleiben. Als Basis dienen stets die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.

Erstunterweisung vs. Wiederholungsunterweisung

Erstunterweisung

Vor Aufnahme der Tätigkeit – für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auszubildende, Leiharbeitnehmer und Praktikanten. Umfasst alle relevanten Gefährdungen des Arbeitsplatzes, Notfallmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege sowie arbeitsplatzbezogene Schutzausrüstung.

Wiederholungsunterweisung

Mindestens einmal jährlich, in Gefahrenbereichen (z. B. Gefahrstoffe, Absturzgefahr) häufiger. Auffrischung der Kernthemen, Einbeziehung neuer Erkenntnisse aus Beinaheunfällen, Hinweise auf veränderte Vorschriften oder Betriebsabläufe.

Unterweisungsthemen im Überblick

Allgemeine Arbeitssicherheit

Ordnung und Sauberkeit, Stolper- und Sturzgefahren, Wegeführung, Verhalten bei Unfällen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Notruf.

Maschinen und Betriebsmittel

Sicherer Umgang, Schutzeinrichtungen, Einrüst- und Rüstvorgaben, Verhalten bei Störungen und Notaus-Prozeduren.

Brandschutz

Brandursachen, Verhalten im Brandfall, Umgang mit Handfeuerlöschern, Flucht- und Rettungswege, Sammelpunkt.

Gefahrstoffe

GHS-Kennzeichnung lesen, Sicherheitsdatenblatt verstehen, persönliche Schutzausrüstung anlegen, Lagerung und Entsorgung nach GefStoffV.

Hautschutz

Dreistufiger Hautschutzplan: Vor-der-Arbeit, Während-der-Arbeit (Handschuhe), Nach-der-Arbeit (Pflege). Richtige Produktauswahl nach Tätigkeit und Gefährdung.

Dokumentation – die Unterschriftenliste

Eine Unterweisung ohne Nachweis ist rechtlich wertlos. Wir erstellen für jede Unterweisung eine normkonforme Unterschriftenliste mit Datum, Thema, Unterweiser und namentlicher Bestätigung jedes Teilnehmers. Die Liste verbleibt in Ihrem Betrieb und wird auf Wunsch auch digital bereitgestellt. Bei einer BG-Kontrolle oder nach einem Unfall ist dieser Nachweis das entscheidende Dokument.

Präsenz oder digital – was passt zu Ihnen?

Präsenzunterweisung

Matthias Bertele kommt direkt in Ihren Betrieb. Interaktives Format, Möglichkeit für Fragen, direktes Ansprechen betriebsspezifischer Situationen. Besonders geeignet für komplexe Themen und neue Mitarbeiter.

Unterstützung bei digitalen Lösungen

Wir beraten Sie bei der Einführung digitaler Unterweisungstools und prüfen, ob Inhalt und Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Achtung: Für sicherheitskritische Tätigkeiten ist ein Präsenzanteil empfohlen.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Unterweisung stattfinden?
Mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten. Darüber hinaus ist eine Unterweisung zwingend bei Einstellung, Versetzung, Änderung des Aufgabenbereichs, Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Technologien oder nach einem Unfall. In Bereichen mit erhöhter Gefährdung (z. B. Gefahrstoffe, Absturzgefahr) sind kürzere Intervalle vorgeschrieben.
Können Unterweisungen auch in anderen Sprachen durchgeführt werden?
Ja. Das Gesetz fordert, dass die Unterweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache erfolgt. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung mehrsprachiger Unterweisungsunterlagen und empfehlen bei Bedarf den Einsatz von Sprachmittlern oder übersetzten Aushängen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Unterweisung und einer Schulung?
Eine Unterweisung nach §12 ArbSchG ist arbeitsplatzbezogen, zielgruppenspezifisch und auf konkrete Gefährdungen ausgerichtet – sie ist Pflicht. Eine Schulung ist weiter gefasst und dient dem Kompetenzerwerb. In der Praxis überschneiden sich beide Formate oft, jedoch ersetzt eine allgemeine Schulung keine tätigkeitsbezogene Unterweisung.

Unterweisungen, die wirklich ankommen

Wir kommen in Ihren Betrieb, unterweisen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter praxisnah und liefern die fertige Dokumentation. Für Betriebe im Allgäu und Süddeutschland.

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