Unterweisungen, die hängenbleiben
Erst- und Wiederholungsunterweisungen Ihrer Mitarbeiter – rechtssicher dokumentiert, verständlich vermittelt.
Was sind Unterweisungen?
Nach §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Die Unterweisung muss auf den konkreten Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit zugeschnitten sein – allgemeine Merkzettel reichen nicht aus. Sie ist bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie regelmäßig zu wiederholen.
Bertele Arbeitssicherheit führt Ihre Unterweisungen fachkundig durch – praxisnah, zielgruppengerecht und so gestaltet, dass die Inhalte tatsächlich im Gedächtnis bleiben. Als Basis dienen stets die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.
Erstunterweisung vs. Wiederholungsunterweisung
Erstunterweisung
Vor Aufnahme der Tätigkeit – für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auszubildende, Leiharbeitnehmer und Praktikanten. Umfasst alle relevanten Gefährdungen des Arbeitsplatzes, Notfallmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege sowie arbeitsplatzbezogene Schutzausrüstung.
Wiederholungsunterweisung
Mindestens einmal jährlich, in Gefahrenbereichen (z. B. Gefahrstoffe, Absturzgefahr) häufiger. Auffrischung der Kernthemen, Einbeziehung neuer Erkenntnisse aus Beinaheunfällen, Hinweise auf veränderte Vorschriften oder Betriebsabläufe.
Unterweisungsthemen im Überblick
Allgemeine Arbeitssicherheit
Ordnung und Sauberkeit, Stolper- und Sturzgefahren, Wegeführung, Verhalten bei Unfällen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Notruf.
Maschinen und Betriebsmittel
Sicherer Umgang, Schutzeinrichtungen, Einrüst- und Rüstvorgaben, Verhalten bei Störungen und Notaus-Prozeduren.
Brandschutz
Brandursachen, Verhalten im Brandfall, Umgang mit Handfeuerlöschern, Flucht- und Rettungswege, Sammelpunkt.
Gefahrstoffe
GHS-Kennzeichnung lesen, Sicherheitsdatenblatt verstehen, persönliche Schutzausrüstung anlegen, Lagerung und Entsorgung nach GefStoffV.
Hautschutz
Dreistufiger Hautschutzplan: Vor-der-Arbeit, Während-der-Arbeit (Handschuhe), Nach-der-Arbeit (Pflege). Richtige Produktauswahl nach Tätigkeit und Gefährdung.
Dokumentation – die Unterschriftenliste
Eine Unterweisung ohne Nachweis ist rechtlich wertlos. Wir erstellen für jede Unterweisung eine normkonforme Unterschriftenliste mit Datum, Thema, Unterweiser und namentlicher Bestätigung jedes Teilnehmers. Die Liste verbleibt in Ihrem Betrieb und wird auf Wunsch auch digital bereitgestellt. Bei einer BG-Kontrolle oder nach einem Unfall ist dieser Nachweis das entscheidende Dokument.
Präsenz oder digital – was passt zu Ihnen?
Präsenzunterweisung
Matthias Bertele kommt direkt in Ihren Betrieb. Interaktives Format, Möglichkeit für Fragen, direktes Ansprechen betriebsspezifischer Situationen. Besonders geeignet für komplexe Themen und neue Mitarbeiter.
Unterstützung bei digitalen Lösungen
Wir beraten Sie bei der Einführung digitaler Unterweisungstools und prüfen, ob Inhalt und Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Achtung: Für sicherheitskritische Tätigkeiten ist ein Präsenzanteil empfohlen.
Häufige Fragen
Wie oft muss eine Unterweisung stattfinden?
Können Unterweisungen auch in anderen Sprachen durchgeführt werden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Unterweisung und einer Schulung?
Unterweisungen, die wirklich ankommen
Wir kommen in Ihren Betrieb, unterweisen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter praxisnah und liefern die fertige Dokumentation. Für Betriebe im Allgäu und Süddeutschland.
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