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Fachkraft für Arbeitssicherheit | Bertele Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit im Allgäu

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 – ohne eigene Personalkosten, mit echtem Fachwissen.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz: SiFa) ist eine nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschriebene Fachperson, die den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes berät. Die genauen Einsatzzeiten und Qualifikationsanforderungen regelt die DGUV Vorschrift 2 – abhängig von Branche, Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial.

Spätestens ab mehr als 20 Beschäftigten wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb zur klaren Pflicht – ab dieser Größe ist zusätzlich ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Aber auch kleinere Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellen, ihre Mitarbeiter unterweisen und alle weiteren Arbeitsschutzpflichten erfüllen. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, riskiert Bußgelder, erhöhte Haftungsrisiken im Schadensfall und Nachteile bei Berufsgenossenschaftsprüfungen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes.
  • DGUV Vorschrift 2: Konkretisiert die Einsatzzeiten (Betreuungsstunden) und legt fest, welche Betriebe alternative Betreuungsmodelle nutzen dürfen.
  • §5 ArbSchG: Verpflichtet den Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung), bei der die SiFa beratend mitwirkt.

Was wir für Sie übernehmen

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt Bertele Arbeitssicherheit alle gesetzlich geforderten und darüber hinausgehenden Aufgaben:

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen mit schriftlichem Protokoll und Maßnahmenkatalog
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten
  • Planung und Durchführung von Unterweisungen zu arbeitssicherheitsrelevanten Themen
  • Unfallanalyse und Ursachenermittlung nach meldepflichtigen Ereignissen
  • Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, PSA und technischen Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei Behörden- und BG-Kontakten sowie Prüfungen
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachhalten der jährlich geforderten ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss gemäß § 11 ASiG, Pflicht ab mehr als 20 Beschäftigten) – inklusive Protokoll

Extern statt intern – die Vorteile

Eine interne SiFa bindet Kapazitäten, erfordert teure Aus- und Weiterbildung und ist bei Urlaub oder Krankheit nicht verfügbar. Die externe Lösung über Bertele Arbeitssicherheit bietet Ihnen:

  • Keine Fixkosten für Gehalt, Sozialabgaben oder Fortbildung
  • Sofortige Verfügbarkeit ohne Einarbeitungszeit
  • Branchenübergreifendes Fachwissen aus der täglichen Praxis
  • Rechtssichere Bestellungsurkunde und vollständige Dokumentation
  • Skalierbar: Betreuungsumfang wächst mit Ihrem Betrieb

Weiterführende Leistungen

Die sicherheitstechnische Betreuung wirkt am besten im Zusammenspiel mit einer professionellen Gefährdungsbeurteilung und regelmäßigen Mitarbeiterunterweisungen. Beides bieten wir ebenfalls an.

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Bestellpflicht ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). In der Praxis wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit spätestens ab mehr als 20 Beschäftigten unverzichtbar – ab dieser Größe ist zudem ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) vorgeschrieben. Aber auch kleinere Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellen, ihre Mitarbeiter unterweisen und die übrigen Arbeitsschutzpflichten erfüllen. Wir übernehmen die Betreuung als externe Fachkraft zuverlässig für Sie – vom Kleinbetrieb bis zum großen Standort.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten hängen von der Betriebsgröße, der Branche und dem vereinbarten Betreuungsmodell ab. In der Regel liegen die jährlichen Kosten einer externen SiFa deutlich unter dem Aufwand für eine interne Stelle – ohne Nebenkosten, Urlaubsvertretung oder Fortbildungsbudget. Eine eigene, fest angestellte Fachkraft rechnet sich erfahrungsgemäß erst ab etwa 400 Mitarbeitern; für die allermeisten Betriebe im Allgäu ist die externe Lösung damit klar wirtschaftlicher. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular – wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.
Wie läuft die Bestellung einer externen SiFa rechtlich ab?
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestellungsurkunde, die Sie im Betrieb aufbewahren und bei Prüfungen vorlegen können. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen und die konkreten Aufgaben und Befugnisse der SiFa benennen. Wir begleiten Sie durch den gesamten formalen Prozess.
Kann die SiFa auch digital oder remote tätig sein?
Beratungsgespräche, Dokumentenprüfung und die Vorbereitung von Unterweisungen können teilweise remote erfolgen. Betriebsbegehungen und die Begutachtung von Arbeitsplätzen erfordern jedoch die persönliche Anwesenheit vor Ort. Da wir im Allgäu ansässig sind, erreichen wir Ihren Betrieb in Kempten, Sonthofen, Immenstadt, Memmingen oder Kaufbeuren schnell und unkompliziert.

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Erstgespräch & Analyse

Wir klären Ihren Betrieb, die Branche, die Mitarbeiterzahl und die bestehenden Schutzmaßnahmen – kostenlos und unverbindlich.

02

Angebot & Bestellung

Sie erhalten ein transparentes Angebot. Nach Vertragsabschluss erfolgt die schriftliche Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

03

Erste Betriebsbegehung

Wir besichtigen gemeinsam Ihren Betrieb, identifizieren Schwachstellen und erstellen einen priorisierten Maßnahmenkatalog.

04

Laufende Betreuung

In regelmäßigen Abständen kümmern wir uns um Begehungen, Dokumentation, Unterweisungen und alles, was gesetzlich gefordert ist.

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Wir betreuen Betriebe im gesamten Allgäu – persönlich, zuverlässig und rechtssicher. Sprechen Sie uns an.

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