Brandschutz, der im Ernstfall greift
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer-Ausbildung, Flucht- und Rettungspläne – alles aus einer Hand.
Betrieblicher Brandschutz – mehr als Feuerlöscher
Brandschutz im Betrieb bedeutet weit mehr als das Aufhängen von Feuerlöschern. Der Arbeitgeber ist nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenregel ASR A2.2 verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung zu treffen, ausreichend Brandschutzhelfer auszubilden und die Belegschaft regelmäßig zu unterweisen. Bertele Arbeitssicherheit übernimmt diese Aufgaben vollständig – von der Konzeption bis zur Dokumentation.
Unsere Brandschutzleistungen im Überblick
Externer Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte (BSB) ist die zentrale Ansprechperson für alle Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes im Betrieb. Als externer BSB übernimmt Bertele Arbeitssicherheit:
- Erstellung und Fortschreibung der betrieblichen Brandschutzordnung (Teil A, B und C)
- Regelmäßige Begehungen zur Brandschutzüberprüfung mit schriftlichem Protokoll
- Beratung bei baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
- Planung und Durchführung von Brandschutzunterweisungen
- Mitwirkung bei Brandschutzübungen und Räumungsübungen
- Kommunikation mit Behörden, Versicherungen und Feuerwehr
Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2
Die ASR A2.2 schreibt vor, dass mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden müssen – in brandgefährdeten Bereichen können es deutlich mehr sein. Unsere Ausbildung umfasst:
- Theoretische Grundlagen: Brandlehre, Brandklassen, Löschmittel
- Rechtliche Grundlagen und betriebliche Organisation des Brandschutzes
- Praktische Löschübung mit echtem Feuer (Freigelände)
- Verhalten im Brandfall: Alarmierung, Evakuierung, Erste Hilfe
- Teilnahmenachweis für jeden Brandschutzhelfer (Dokumentationspflicht erfüllt)
Flucht- und Rettungspläne
Nach §4 ArbStättV und ASR A1.3 sind in Arbeitsstätten mit mehr als 20 Beschäftigten oder in bestimmten Gebäudetypen Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben. Wir erstellen:
- Maßstabsgetreue Grundrisspläne mit eingezeichneten Fluchtwegen, Notausgängen und Standorten von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Lagepläne mit Sammelplatz und Zufahrtswegen für die Feuerwehr
- Aushangfertige Versionen in DIN A3 oder DIN A2
- Digitale Versionen für interne Verwendung und Behördeneinreichung
Brandschutzordnung (Teil A, B und C)
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten aller Personen im Betrieb im Brandfall und im normalen Betrieb. Sie gliedert sich in drei Teile:
- Teil A: Aushang für alle Personen im Gebäude – Verhalten bei Brandalarm, Fluchtwege, Notruf
- Teil B: Für alle Beschäftigten – Maßnahmen zur Brandverhütung, Verhalten im Brandfall, Alarmierung
- Teil C: Für Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte – Aufgaben im Ernstfall, Löschmaßnahmen, Koordination
Feuerlöscherpflicht und Prüfung
Nach BetrSichV und ASR A2.2 müssen Feuerlöscher in ausreichender Anzahl, am richtigen Standort und in einwandfreiem Zustand vorhanden sein. Wir beraten Sie bei der Auswahl des richtigen Löschmittels (z. B. CO₂ für EDV-Räume, Schaum für Lager) und der normgerechten Kennzeichnung. Wiederkehrende Prüfungen durch zugelassene Sachkundige koordinieren wir auf Wunsch ebenfalls.
Gesetzliche Grundlagen im Brandschutz
- ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung): Grundlegende Pflichten des Arbeitgebers zu Fluchtwegen, Notausgängen und Brandschutzmaßnahmen
- ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten): Konkretisierung der Brandschutzmaßnahmen, Anzahl der Brandschutzhelfer (mind. 5 % der Beschäftigten)
- ASR A1.3: Anforderungen an Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung): Prüfpflichten für Feuerlöscher und andere sicherheitsrelevante Arbeitsmittel
- Bauordnungsrecht (LBO Bayern): Bauordnungsrechtliche Brandschutzanforderungen – relevant bei Neu- und Umbaumaßnahmen
Häufige Fragen
Ab wann brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?
Wie viele Brandschutzhelfer muss mein Betrieb haben?
Wie oft müssen Brandschutzunterweisungen stattfinden?
Was kostet die Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Das Zusammenspiel der Brandschutzmaßnahmen
Analyse & Konzeption
Wir ermitteln die brandschutztechnischen Anforderungen für Ihren Betrieb – Gebäudeart, Nutzung, Anzahl der Beschäftigten und vorhandene Maßnahmen.
Dokumente erstellen
Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sowie Notfallpläne werden individuell für Ihren Betrieb erarbeitet und aushangfertig geliefert.
Mitarbeiter ausbilden
Brandschutzhelfer-Ausbildung und Unterweisungen direkt bei Ihnen im Betrieb – mit Löschübung und Teilnahmenachweisen.
Laufend betreuen
Als externer Brandschutzbeauftragter bleiben wir dauerhaft an Ihrer Seite: Begehungen, Aktualisierungen, Jahresunterweisungen.
Brandschutz jetzt in professionelle Hände legen
Ob Einzelmaßnahme oder Komplett-Brandschutzpaket – wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihren Betrieb im Allgäu.
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