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Brandschutz | Bertele Arbeitssicherheit
Brandschutz

Brandschutz, der im Ernstfall greift

Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer-Ausbildung, Flucht- und Rettungspläne – alles aus einer Hand.

Betrieblicher Brandschutz – mehr als Feuerlöscher

Brandschutz im Betrieb bedeutet weit mehr als das Aufhängen von Feuerlöschern. Der Arbeitgeber ist nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenregel ASR A2.2 verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung zu treffen, ausreichend Brandschutzhelfer auszubilden und die Belegschaft regelmäßig zu unterweisen. Bertele Arbeitssicherheit übernimmt diese Aufgaben vollständig – von der Konzeption bis zur Dokumentation.

Unsere Brandschutzleistungen im Überblick

Externer Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte (BSB) ist die zentrale Ansprechperson für alle Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes im Betrieb. Als externer BSB übernimmt Bertele Arbeitssicherheit:

  • Erstellung und Fortschreibung der betrieblichen Brandschutzordnung (Teil A, B und C)
  • Regelmäßige Begehungen zur Brandschutzüberprüfung mit schriftlichem Protokoll
  • Beratung bei baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
  • Planung und Durchführung von Brandschutzunterweisungen
  • Mitwirkung bei Brandschutzübungen und Räumungsübungen
  • Kommunikation mit Behörden, Versicherungen und Feuerwehr

Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2

Die ASR A2.2 schreibt vor, dass mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden müssen – in brandgefährdeten Bereichen können es deutlich mehr sein. Unsere Ausbildung umfasst:

  • Theoretische Grundlagen: Brandlehre, Brandklassen, Löschmittel
  • Rechtliche Grundlagen und betriebliche Organisation des Brandschutzes
  • Praktische Löschübung mit echtem Feuer (Freigelände)
  • Verhalten im Brandfall: Alarmierung, Evakuierung, Erste Hilfe
  • Teilnahmenachweis für jeden Brandschutzhelfer (Dokumentationspflicht erfüllt)

Flucht- und Rettungspläne

Nach §4 ArbStättV und ASR A1.3 sind in Arbeitsstätten mit mehr als 20 Beschäftigten oder in bestimmten Gebäudetypen Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben. Wir erstellen:

  • Maßstabsgetreue Grundrisspläne mit eingezeichneten Fluchtwegen, Notausgängen und Standorten von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Lagepläne mit Sammelplatz und Zufahrtswegen für die Feuerwehr
  • Aushangfertige Versionen in DIN A3 oder DIN A2
  • Digitale Versionen für interne Verwendung und Behördeneinreichung

Brandschutzordnung (Teil A, B und C)

Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten aller Personen im Betrieb im Brandfall und im normalen Betrieb. Sie gliedert sich in drei Teile:

  • Teil A: Aushang für alle Personen im Gebäude – Verhalten bei Brandalarm, Fluchtwege, Notruf
  • Teil B: Für alle Beschäftigten – Maßnahmen zur Brandverhütung, Verhalten im Brandfall, Alarmierung
  • Teil C: Für Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte – Aufgaben im Ernstfall, Löschmaßnahmen, Koordination

Feuerlöscherpflicht und Prüfung

Nach BetrSichV und ASR A2.2 müssen Feuerlöscher in ausreichender Anzahl, am richtigen Standort und in einwandfreiem Zustand vorhanden sein. Wir beraten Sie bei der Auswahl des richtigen Löschmittels (z. B. CO₂ für EDV-Räume, Schaum für Lager) und der normgerechten Kennzeichnung. Wiederkehrende Prüfungen durch zugelassene Sachkundige koordinieren wir auf Wunsch ebenfalls.

Gesetzliche Grundlagen im Brandschutz

  • ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung): Grundlegende Pflichten des Arbeitgebers zu Fluchtwegen, Notausgängen und Brandschutzmaßnahmen
  • ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten): Konkretisierung der Brandschutzmaßnahmen, Anzahl der Brandschutzhelfer (mind. 5 % der Beschäftigten)
  • ASR A1.3: Anforderungen an Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne
  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung): Prüfpflichten für Feuerlöscher und andere sicherheitsrelevante Arbeitsmittel
  • Bauordnungsrecht (LBO Bayern): Bauordnungsrechtliche Brandschutzanforderungen – relevant bei Neu- und Umbaumaßnahmen

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?
Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus verschiedenen Quellen: Behördenauflagen im Baugenehmigungsverfahren, Auflagen der Berufsgenossenschaft, branchenspezifische Vorschriften (z. B. in der Chemie, in Krankenhäusern oder bei der Lagerung gefährlicher Stoffe) sowie Versicherungsverträge. Auch wenn keine ausdrückliche Pflicht besteht, empfiehlt die DGUV (Information 205-003) die Bestellung eines BSB ab einer gewissen Betriebsgröße oder bei erhöhtem Brandrisiko. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Betrieb einen BSB benötigt.
Wie viele Brandschutzhelfer muss mein Betrieb haben?
Die ASR A2.2 schreibt mindestens 5 % der Belegschaft als ausgebildete Brandschutzhelfer vor. Bei 20 Mitarbeitern sind das also mindestens 1 Person – in der Praxis empfehlen wir mehr, um Urlaubs- und Krankheitsausfälle abzudecken. In brandgefährdeten Bereichen (z. B. Lager mit brennbaren Materialien, Lackiererei) kann die erforderliche Anzahl höher liegen. Wir berechnen den konkreten Bedarf für Ihren Betrieb.
Wie oft müssen Brandschutzunterweisungen stattfinden?
Nach §14 ArbSchG und den einschlägigen Technischen Regeln muss die Unterweisung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden – bei Neueinstellungen und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen zusätzlich. Brandschutzhelfer sollten alle 2 bis 3 Jahre aufgefrischt werden. Alle Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert und von den Teilnehmern unterschrieben werden.
Was kostet die Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Kosten hängen von der Teilnehmerzahl und dem Schulungsort ab. Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb – das spart Fahrtkosten und Ausfallzeiten für Ihre Mitarbeiter. Gruppen von 8 bis 15 Personen sind optimal. Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.

Das Zusammenspiel der Brandschutzmaßnahmen

01

Analyse & Konzeption

Wir ermitteln die brandschutztechnischen Anforderungen für Ihren Betrieb – Gebäudeart, Nutzung, Anzahl der Beschäftigten und vorhandene Maßnahmen.

02

Dokumente erstellen

Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sowie Notfallpläne werden individuell für Ihren Betrieb erarbeitet und aushangfertig geliefert.

03

Mitarbeiter ausbilden

Brandschutzhelfer-Ausbildung und Unterweisungen direkt bei Ihnen im Betrieb – mit Löschübung und Teilnahmenachweisen.

04

Laufend betreuen

Als externer Brandschutzbeauftragter bleiben wir dauerhaft an Ihrer Seite: Begehungen, Aktualisierungen, Jahresunterweisungen.

Brandschutz jetzt in professionelle Hände legen

Ob Einzelmaßnahme oder Komplett-Brandschutzpaket – wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihren Betrieb im Allgäu.

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