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Führerscheine & Bedienerschulungen | Bertele Arbeitssicherheit
Führerscheine & Bedienerschulungen

Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne & Erdbaumaschine

Bedienerschulungen mit Befähigungsnachweis – praxisnah und direkt in Ihrem Betrieb im Allgäu geschult und dokumentiert.

Warum eine Ausbildung Pflicht ist

Kraftbetriebene Arbeitsmittel wie Gabelstapler, Krane, Hubarbeitsbühnen und Erdbaumaschinen dürfen nach DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Personen bedient werden, die ausgebildet, mindestens 18 Jahre alt und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt sind. Fehlt dieser Nachweis, drohen bei einem Unfall der Verlust des Versicherungsschutzes und die persönliche Haftung des Unternehmers. Bertele Arbeitssicherheit bildet Ihre Mitarbeiter aus, dokumentiert die Schulung und stellt den Befähigungsnachweis („Führerschein“) aus.

Diese Führerscheine bilden wir aus

Staplerführerschein

Flurförderzeuge mit Fahrersitz und Fahrerstand nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68: Theorie, Praxis und Prüfung – als Grundlage für die schriftliche Beauftragung.

Kranführerschein

Ausbildung von Kranführern nach DGUV Grundsatz 309-003 (u. a. für Turmdreh-, Fahrzeug- und Ladekrane) inklusive der erforderlichen Nachweise nach DGUV Vorschrift 52/53.

Hubarbeitsbühnen-Führerschein

Bedienpersonal für Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008: sicheres Verfahren, Standsicherheit, Rettungskonzept und Gefährdungen im Höheneinsatz.

Erdbaumaschinen-Führerschein

Fahrausweis für Bediener von Erdbaumaschinen nach DGUV Grundsatz 301-004 – z. B. Bagger, Radlader und Raupen im Erd-, Tief- und Straßenbau.

Auf einen Blick

MaschineGrundlageWiederholung
Gabelstapler / FlurförderzeugeDGUV G 308-001, DGUV V 68jährliche Unterweisung
KraneDGUV G 309-003, DGUV V 52/53jährliche Unterweisung
HubarbeitsbühnenDGUV G 308-008jährliche Unterweisung
ErdbaumaschinenDGUV G 301-004jährliche Unterweisung

Ein einmal erworbener Befähigungsnachweis läuft nicht ab – der Arbeitgeber muss die Fahrer jedoch mindestens jährlich unterweisen. Auch diese Unterweisung übernehmen wir für Sie.

Geschult direkt in Ihrem Betrieb

Wir kommen mit der Schulung zu Ihnen – an Ihren eigenen Maschinen und in Ihrer betrieblichen Umgebung. Das spart Reisekosten und Ausfallzeiten, und Ihre Mitarbeiter lernen an genau den Geräten, die sie später bedienen. Mehrere Teilnehmer können gemeinsam zu einem Festpreis geschult werden. Sie erhalten für jeden Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und die Grundlage für die schriftliche Beauftragung.

Häufige Fragen

Wer darf einen Stapler, Kran oder eine Hubarbeitsbühne fahren?
Bedienen darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist, für die Tätigkeit ausgebildet und geeignet ist und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt wurde. Die Ausbildung ist die Voraussetzung für diese Beauftragung – wir übernehmen Theorie, Praxis und Prüfung.
Wie lange ist ein Staplerschein oder Kranschein gültig?
Der Befähigungsnachweis selbst hat kein Ablaufdatum. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Fahrer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Diese wiederkehrende Unterweisung führen wir auf Wunsch gleich mit durch.
Können Sie direkt bei uns im Betrieb schulen?
Ja. Wir schulen inhouse an Ihren eigenen Maschinen – das ist praxisnäher und günstiger als externe Kurse. Sie sparen Reisekosten und Ausfallzeiten und können mehrere Mitarbeiter gemeinsam ausbilden lassen.

Führerscheine für Ihr Team

Sagen Sie uns, welche Maschinen Sie einsetzen und wie viele Mitarbeiter geschult werden sollen – wir kommen zu Ihnen in den Betrieb. Für Unternehmen im Allgäu und Süddeutschland.

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